Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von 3 Tagen bei der Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes ist der aktuelle Meldezettel sowie der Nachweis der Identität (Geburtsurkunde bzw. bei Nichtösterreichern Reisepass) erforderlich. Die Aufgabe eines Wohnsitzes ist ebenfalls innerhalb von 3 Tagen der Meldebehörde schriftlich zu melden.
Meldebestätigungen werden auf Grund der vorhandenen Daten einer Person ausgestellt. Meldeauskünfte können nur schriftlich beantragt werden.
Homepage:
www.st.stefan-gailtal.at
Schmölzing 7
A-9623 St. Stefan im Gailtal